| Zusammenstellung
von unseren Anhängern zu Aktionspreisen
Aktuelle Anhänger - Aktionen, Anhänger kaufen oder leasen:
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Startrailer, der preiswerte Autoanhänger von Humbaur
Serienausstattung:
- Hochwertiger Serienanhänger aus deutscher Fertigung. Sehr
gutes Preis - Leistungsverhältnis durch industrielle Herstellung
in Gross-Serien.
- Bordwände aus doppelwandigen, eloxierten Aluprofilen, mit
Sike. Serienmässig mit V-Deichsel.
- Unzerbrechliche Kunststoffkotflügel. Rückladen abklappbar,
mit versenkten Verschlüssen.
- Einsteckmöglichkeit an allen 4 Ecken für Planengestell,
oder Stangenträger.
- Kugelkupplung mit Sicherheitsanzeige.
- 4 Binderinge an den Seitenwänden.
- Hochwertige Alko-Gummifederachse mit Einzelradaufhängung.
- Nur ohne Bremse lieferbar.
- Boden aus wasserfester Siebdruckplatte, mit rutschfester Prägung.
- Vorgeführt, inclusiv alle Gebühren, incl. 7,6% MwSt.
- 2 Jahre Garantie
| Modell: |
Startrailer Alu
ohne Bremse |
Startrailer Alu
mit Bremse |
Innenmasse
LxBXH mm |
2010 x 1020 x 300 |
2010 x 1020 x 300 |
| Gesamtgewicht |
750kg o. Bremse |
750kg mit. Bremse |
| Nutzlast |
628 kg |
612 kg |
| Preis |
Fr. 990.00
incl. 7,6% MwSt |
Fr. 1490.00
incl. 7,6% MwSt |
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Zubehör:
- Lochreling auf den Seitenwänden: Fr. 90.-
- Flachplane blau: Fr. 120.-
- Traverse zu Flachplane, quer. Fr. 30.-
- Stützrad mit Traverse: Fr. 60.-
- Blachenverdeck dunkelblau, HI 1000mm: Fr. 310.-
- Alu-Klappdeckel mit Schloss: Fr. 860.-
- Bordwandaufsatz +300 mm. Alu. Fr. 370.-
- Schiebestütze, hinten montiert. Fr. 60.-
- Ersatzrad lose Fr. 130.-
- Ersatzradhalterung unter dem Anhänger Fr. 80.-
- Alu Lochblechaufsatz Höhe 600 mm. Fr.680.-
Das aufgeführte Zubehör ist incl. Montage.
Alle Anhänger sind MFK vorgeführt und in jedem
Kanton der Schweiz sofort einlösbar. |

Startrailer Alu, ohne Bremse

Anhänger mit Lochreling

Startrailer mit Verdeck

Startrailer mit Aludeckel, abschliessbar. |
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| Humbaur Tandemanhänger, Räder unter der Brücke
(Hochlader, Serie 2000) |
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Hochwertiger Hochlader aus deutscher Fertigung. Tandemanhänger
mit feuerverzinktem Chassis und V-Deichsel. Aluminium Läden,
alle 4 Seiten abklappbar u. abnehmbar. Serienmässig mit versenkten
Binderingen. Serienmässig mit verstärkter Automatik-Stützrolle.
Aktionspreise:
Alle Preise incl. 7,6 MwSt u. MFK.
Modell: |
Ges.
Gewicht |
Nutzlast |
Masse innen mm
L x B x H |
Preis |
HT 20 26 16 |
2000 |
1590 |
2650 x 1650 x 300 |
3'400.- |
HT 20 31 16 |
2000 |
1575 |
3100 x 1650 x 300 |
3'600.- |
HT 25 31 18 |
2500 |
2005 |
3100 x 1850 x 350 |
4'000.- |
HT 30 31 18 |
3000 |
2495 |
3100 x 1850 x 350 |
4'800.- |
HT 25 41 18 |
2500 |
1955 |
4100 x 1850 x 350 |
4'500.- |
HT 30 41 18 |
3000 |
2390 |
4100 x 1850 x 350 |
5'100.- |
HT 30 41 21 |
3000 |
2360 |
4100 x 2100 x 350 |
4'950.- |
HT 35 41 21 |
3500 |
2850 |
4100 x 2100 x 350 |
6'200.- |
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Preise incl. MwSt, incl. MFK und starkter
Stützrolle!
Barzahlung bei Abholung, Netto. (Ausser für Behörden)
Für alle Anhänger ist umfangreiches Zubehör wie
Blachenverdecke, H-Gestelle, Alurampen usw. erhältlich.
Sofort lieferbar.
Garantie 2 Jahre.
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Die Aktionspreise sind ohne Blachenverdeck.

Modell HT 25 31 18

Serienmässig mit versenkten Bindeösen.

HT 30 41 18, serienmässig mit Automatikstützrolle und
zusätzlicher Traverse. |
Bauarten
von Anhängern
Starrdeichselanhänger
Bei diesen Anhängern ist die Deichsel starr mit dem Anhängerahmen
verbunden. Er besitzt eine bis zwei Achsen (selten auch drei), welche
ebenfalls starr mit dem Rahmen verbunden sind. Nahezu alle PW-Anhänger
sind als Starrdeichselanhänger gebaut. Nach den Kraftfahrzeuggesetzen
in der EU gilt er bis 750 kg Gesamtgewicht als Leich-ter Anhänger
(Klasse O1) und braucht keine eigene Bremse. Ab 750 kg zulässigem
Ge-samtgewicht ist eine Bremse vorgeschrieben. In Europa ist dies in aller
Regel eine Auflaufbremse. Auflaufbremsen sind zulässig bis 3500 kg
zulässigem Gesamtgewicht. Schwerere Anhänger benötigen
eine durchgehende Bremsanlage. Dies ist in Europa fast immer eine Druckluftbremse.
Die meisten Wohnanhänger sind Starrdeichselanhänger mit einer
Achse oder mit einer Tandemachse. Sonderanhänger sind zum Beispiel
Pferdeanhänger, die überwiegend als Tandemanhänger ausgeführt
werden. Hier werden je nach Einsatzzweck verschie-dene Federungssysteme
angeboten wie z. B. Gummifederachsen, Drehstabfederachsen, Drehschubfederachsen.
Mehrachsige Anhänger mit gelenkter Vorderachse (Drehschemelanhänger)
Diese Anhänger haben zwei oder mehr Achsen. Dabei ist die vordere
gelenkt. Dies geschieht fast ausschliesslich über einen Drehschemel.
Diese Anhänger sind die typi-schen Anhänger für LKW und
Traktoren. Neuerdings werden für leichte Lang- oder Vo-lumentransporte
auch PW-Anhänger dieser Bauart angeboten. Das zulässige Ge-samtgewicht
beträgt 20 Tonnen bei zwei Achsen und 24 Tonnen bei mehr als zwei
Achsen - mit Ausnahmegenehmigung (Tieflader für Schwertransporte)
auch mehr.
Bei der Drehschemellenkung ist die Vorderachse auf einem Drehschemel montiert
und mit der Deichsel fest verbunden. Die Deichsel ist in vertikaler Richtung
beweglich ge-lagert und mit starken Federn gehalten. Sie darf aber nur
bis minimal 20 cm über den Boden hinunter fallen, damit sich der
Anhänger bei einem fehlerhaften Lösen vom Zugfahrzeug nicht
überschlägt.
Mehrachsige Anhänger sind üblicherweise mit Druckluftbremsen
ausgestattet.
Die Aufbauarten sind, ähnlich dem LKW, sehr vielseitig. Typische
Aufbauarten sind der offene Kasten (Brücke), der offene Kasten mit
Plane und Spriegel und der geschlosse-ne Kasten (Kofferaufbau). Daneben
gibt es noch viele Sonderbauformen, die dem jeweiligen Einsatzzweck angepasst
sind.
Sattelanhänger
Der Sattelanhänger besitzt keine Vorderachse, sondern liegt mit seinem
Vorderteil auf der Sattelzugmaschine auf. Zusammen mit der Sattelzugmaschine
bildet er das Sattelkraftfahrzeug.
Sonderformen
Wenn bei einem Anhänger zwei Achsen ganz eng hintereinander gebaut
werden, so wirken sie sich fast wie bei einachsigen Anhänger aus.
Sie brauchen keinen Drehschemel, die Deichsel ist fest verbunden. Dies
wird allerdings mit höherem Reifenabrieb bei engen Kurvenradien erkauft.
Man spricht von einem so genannten Tandemanhänger. Wenn die Achsen
einen Abstand von 1.2 Meter nicht überschreiten, so gelten sie nach
dem Gesetz als Zentralachsanhänger mit Tandemachse.
Auf einer Abschleppachse (Transportachse) kann man leichte Kraftfahrzeuge
mit einer aufgebockten Achse abschleppen. Unbeladen ist sie wie ein Einachsanhänger,
bela-den wie ein Mehrachsanhänger zu fahren.
An Sattelzugmaschinen werden Sattelauflieger angehängt, die zwar
komplett anders gebaut sind, aber im Kraftfahrzeuggesetz gleich wie Anhänger
behandelt werden.
Als Nachläufer bezeichnet man Anhänger, die für besonders
lange Güter, wie Holz-stämme oder Fertigbauteile, verwendet
werden. Der Nachläufer ist im beladenen Zu-stand meist mit einem
Zentralrohr, einem Drahtseil oder nur durch das Ladegut mit dem Zugfahrzeug
zum Ziehen verbunden. Selbstverständlich benötigt der Nachläufer
Bremsleitungen und Kabel für die Fahrzeugbeleuchtung.
Grundsätzlich ist bei allen Anhängern zu beachten, dass das
Gewicht des Anhängers und das des Zugfahrzeuges aufeinander abgestimmt
sind und auch den Gesetzen entsprechen:
• bei der Auflaufbremse gilt, dass das maximale Gesamtgewicht des
Anhängers nicht über dem maximalen Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs
liegen darf (1 zu 1).
• eine Ausnahme gilt hierbei für PKW-Geländewagen: hier
darf der Anhänger ein zu-lässiges Gesamtgewicht bis zum 1,5fachen
des zulässigen Gesamtgewichts des Zug-fahrzeugs haben (Faktor 1 zu
1,5)
• bei der Druckluftbremsanlage darf das maximale Gesamtgewicht des
Anhängers das 1,5-fache der Zugmaschine betragen (1 zu 1,5) - ausgenommen
bei landwirt-schaftl. Anhängern, hier ist bis zum 4-fachen des Eigengewichts
der Zugmaschine zulässig.
Auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist für PW beim
Fahren mit Anhänger niedri-ger, sie beträgt im Regelfall 80
km/h ausserorts. Nur für deutsch eingelöste Zugfahrzeuge kann
vom deutschn TüV jedoch eine Erlaubnis für deutsche Autobahnen
bis 100 km/h erteilt werden.
Zum Fahren mit Anhänger ist vor allem beim Zurücksetzen Übung
notwendig. Zum Fahren mit LKW-Anhänger und teilweise auch PW-Anhänger
ist eine eigene Klasse des Führerscheines notwendig.
LKW-Anhänger müssen in einigen Ländern Europas hinten mit
einer oder zwei gelben rotumrandete Tafeln gekennzeichnet werden, damit
man sie als Nachfahrender als solche erkennt, da man beim Überholen
mit einem längeren Überholweg rechnen muss. Im Gegensatz dazu
brauchen LKW eine oder zwei gelbe rotschraffierte Tafel. In anderen EU-Ländern
(z. B. Deutschland) ist diese Kennzeichnung freiwillig.
Das mitführen von 2 Anhängern ist in der Schweiz für Schausteller-
und Zirkusfahrzeuge mit einer Ausnahmebewilligung gestattet. In den USA
oder Australien sind auch heute noch mehrere Anhänger hinter LKW
üblich, die dann Truck Rails oder Road Train ge-nannt werden. Allerdings
dürfen die Road Trains nicht in Städte fahren und müssen
die Anhänger bis auf einen an der Stadtgrenze abkuppeln.
Bei allen Anhängern unabhängig der Bauform sind am Heck zwei
rote, reflektierende Dreiecke vorgeschrieben.
Während der Fahrt dürfen sich keine Personen auf dem Anhänger
befinden, dies gilt auch für Wohnanhänger. Ausgenommen davon
sind unter anderem landwirschaftl. Anhaenger (Dort duerfen bis zu einer
Geschwindigkeit von 25 km/h (10 km/h bei nicht-zugelassenen)Personen mitgenommen
werden). Bei einigen Gespannen ist es sogar erforderlich, dass ein sogenannter
"Bremser" am Anhaenger am "Bremsersitz" mitfährt.
Für Personentransportanhänger gelten separate Bestimmungen.
PW-Anhänger
Übersicht und notwendiger Führerschein in der Schweiz
PW-Anhänger bis 750 kg zul. Gesamtgewicht (meistens ungebremst)
• Führerschein B reicht aus
• Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Zugmasse
(ungebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
PW-Anhänger über 750 kg zul. Gesamtgewicht (nur gebremst zulässig)
• Führerschein B reicht aus (wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind)
• zul. Gesamtgewicht des Gespannes darf 3500 kg nicht überschreiten
!
• zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeuges
nicht überschreiten
• Gesamtgewicht des Anhängers darf die zulässige Anhängelast
(gebremst) des Zugfahrzeuges nicht überschreiten
Gespanne über 3500 kg zul. Gesamtgewicht
• Führerschein BE wird benötigt
• Zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs max. 3,5 Tonnen
• Ist der Anhänger schwerer als 3,5 t, muss er mit einer Druckluftbremse
ausgestattet sein (anstatt mit einer Auflaufbremse). Es wird Schwerverkehrsabgabe
fällig.
Die Gewichtsdaten im Fahrzeugausweis sind vorrangig ausschlaggebend! Wer
die Führerprüfung der Kat. B vor 2004 gemacht hat, bekam die
Kat. BE geschenkt.
Kategorie B (PW)
Motorwagen und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht
von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser
dem Führersitz; hinter einem Fahrzeug dieser Kategorie darf ein Anhänger
mit einem Gesamtgewicht von höchstens 750 kg mit-geführt werden
sowie Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kate-gorie B und
einem Anhänger von mehr als 750 kg, sofern das Gesamtzugsge-wicht
3500 kg und das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges
nicht übersteigen.
Berechtigungen
Kategorien B, B1, F, G, M
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. A oder Un-terkategorie A1, B1
Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie
A1, B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. A oder Un-terkategorie A1, B1
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
Kategorie BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zug-fahrzeug der Kategorie B und einem
An-hänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen
Berechtigungen
Kategorien BE,
C1E*, D1E*, DE*
* sofern im Besitz der Führerausweiska-tegorie für das entsprechende
Zugfahrzeug
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: B
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerausweises
für das Zugfahrzeug.
Prüfungsfahrzeug
Eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem Prüfungsfahrzeug der
Kategorie B und einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht
von mindestens 1000 kg, die eine Geschwindigkeit von mindestens 80 km/h
erreicht und die nicht der Kategorie B zuzurechnen ist. Der Anhänger
muss aus einem geschlossenen Körper bestehen, der mindestens so breit
und hoch ist wie das Zugfahrzeug. Der geschlossene Körper des Anhän-gers
kann geringfügig weniger breit sein, sofern die Sicht nach hinten
über die Aussenspiegel des Zugfahr-zeuges sichergestellt ist. Der
Anhänger muss mit einem Betriebsgewicht von mindestens 800 kg verwendet
werden.
Kategorie C
Motorwagen - ausgenommen jene der Kategorie D - mit einem zulässigen
Ge-samtgewicht von mehr als 3500 kg; hin-ter einem Motorwagen dieser Kategorie
darf ein Anhänger mit einem Gesamtge-wicht von höchstens 750
kg mitgeführt werden
Berechtigungen
Kategorien B, B1, C, C1, F, G, M
Im Binnenverkehr berechtigt der Führer-ausweis C zum Führen
von Polizei-mannschaftsfahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen,
von leeren Fahrzeugen der Kategorie D, der Unterkategorie D1 und leeren
Trolleybussen. Soweit das Führen von leeren Fahrzeugen anderer Kategorien
erlaubt ist, dürfen Personen mitgeführt werden, die für
die Feststel-lung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen
sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforder-lich
sind.
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 Jahre
Erforderliche Kategorien: keine
Nothelferkurs, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Basistheorieprüfung, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie
A1, B1
Zusatztheorieprüfung: keine
Verkehrskunde, ausgenommen Inh. Kat. A oder Unterkategorie A1, B1
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich
Kategorie CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahr-zeug der Kategorie C und einem
Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Berechtigungen
Kategorien BE, C1E,
D1E*, DE*
* sofern im Besitz der Führerausweiskatego-rie für das entsprechende
Zugfahrzeug
Voraussetzungen
Mindestalter: 18 / 21 Jahre
Erforderliche Kategorien: C
Gültigkeit Lernfahrausweis: 24 Monate
Lernfahrten: Begleitperson erforderlich, wenn nicht im Besitz des Führerauswei-ses
für das Zugfahrzeug.
Prüfungsfahrzeug:
Ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination bestehend aus einem
Prüfungsfahrzeug der Kate-gorie C und einem Anhänger mit einer
Länge von mindestens 7,5 m. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch
die Anhängerkombination müssen ein zulässiges Gesamtzugsgewicht
von mindestens 21 t, ein Be-triebsgewicht von mindestens 15 t, eine Länge
von mindestens 14 m und eine Breite von mindestens 2,30 m aufweisen sowie
eine Geschwindigkeit von 80 km/h erreichen. Der Aufbau muss aus einem
geschlossenen Körper, der mindestens so breit und hoch wie die Führerkabine
ist, bestehen.
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